Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten von Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten und ist in Deutschland Pflicht! Eine geringe Selbstbeteiligung z.B. in Form von Praxisgebühr und Arzneimittelzuzahlung muss der Versicherte allerdings selbst leisten. Der Beitrag richtet sich nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, sondern wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, Selbstständige sowie Beamte haben neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern und von verbessertem Versicherungsschutz zu profitieren.
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